Was wir bisher erreicht haben
Die Gründung des Förderkreises Friedhof Bergedorf liegt jetzt etwa ein dreiviertel Jahr zurück. Wir meinen, es lohnt sich bereits, einen ersten Rückblick zu wagen.
Im Frühjahr 2010 hatten die Bergedorfer Bestatter zu einem Pressetermin geladen. Es bestand zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung, Mängel in der Ausstattung und offensichtliche Missstände im Erhalt der Bausubstanz der beiden Bergedorfer Friedhofskapellen, über die Presse einer größeren Öffentlichkeit bewusst zu machen, um damit eine Änderung zu forcieren.
Die kritisierten Missstände zeigen sich in der Regel nur denjenigen, die an Abschiedsfeiern von Verstorbenen teilnehmen. Sie und insbesondere die Angehörigen müssen leider feststellen, dass Sauberkeit und äußerliches Erscheinungsbild weder als „gepflegt“ bezeichnet werden können, noch dass es Zugänge für Gebrechliche und Einrichtungen für Körperbehinderte gibt. Als Zahlungsverpflichtete der (regelmäßig steigenden) Gebühren für die Nutzung der Kapellen, haben sie aber genau darauf einen Anspruch.
Die Friedhofsverwaltung beklagte stets fehlende Budgets.
Die Bestatter sind betroffen, da sie den jeweiligen Rahmen einer Abschiedsfeier so schön und unvergesslich wie möglich gestalten möchten, jedoch regelmäßig an die Grenzen stoßen.
Die Resonanz auf die Presseartikel war beachtlich. Es gab Leserbriefe, Anrufe und Zuschriften. Und es gab Angebote von interessierten Bürgern, sich engagieren zu wollen. Das Interesse an einem gemeinnützigen Friedhofsverein, der sich der o.a. Themen im Speziellen und der Friedhofskultur in Bergedorf im Allgemeinen annehmen würde, war gewaltig.
Natürlich hat sich auch die Politik und Verwaltung von dem Vorstoß beeindrucken lassen. So war schnell bekannt, dass finanzielle Mittel für die unter Denkmalschutz stehende Kapelle 1 beantragt und genehmigt werden sollten. Es war – wie es hieß – seit längerem geplant, den Innenanstich zu erneuern, dieses konnte jedoch in den letzten Jahren nicht erfolgen, weil bei einer Begehung festgestellt werden musste, dass bei früheren Sanierungsmaßnahmen ungeeignetes Dämmmaterial verbaut wurde. Es zeigte sich, dass Feuchtigkeit daher eher angezogen als abgewiesen wurde. Ein neuer Innenanstrich hätte also bislang keinen Sinn gehabt.
Inzwischen haben das Bezirksamt Bergedorf und das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Sanierung der Kapelle 1 einen Betrag von annähernd € 150.000,- budgetiert. Mit Freude können wir mittlerweile feststellen, dass die Bauarbeiten begonnen haben. Kapelle 1 ist derzeit gesperrt, weil das Dach erneuert wird. Wir sind gespannt, welche Maßnahmen noch durchgeführt werden.
Kapelle 2: Die Pflasterarbeiten sind abgeschlossen
Bereits im Herbst ist der gesamte Zugangsbereich vor der Kapelle 2 komplett neu gepflastert worden. Die Platten, mit denen der Weg und der Vorplatz belegt war, sind entfernt worden. Ebenso die die Stufen. Heute liegen hier schöne, farblich differenzierte, Natursteinplatten.
Abschiedsraum: Offen für alle
Die Aktivitäten des Fördervereins Friedhof Bergedorf sind nicht überall auf Gegenliebe gestoßen. Im Fall des Abschiedsraumes auf dem Friedhof Bergedorf hatten sich Politiker der Bezirksversammlung Bergedorf mit dem Hinweis an den Verein gewandt, dass der Friedhof über eine einmalige Einrichtung verfügt, die aber seit ihrer Einrichtung praktisch im Dornröschenschlaf liegt. Gemeint ist der Abschiedsraum, der vor ca. fünf Jahren u.a. vom ehemaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs, Ole von Beust, für muslimische Abschiedsfeiern eingeweiht wurde.
Mit der Schura – dem Rat der islamischen Gemeinden in Hamburg e.V. hatte der Senat seinerzeit vereinbart, Bestattungen auch entsprechend muslimischer Riten zu ermöglichen. Konkret ist es erlaubt, abweichend von der üblichen Sargpflicht, Verstorbene ohne Sarg im Leichentuch mit Ausrichtung nach Mekka beizusetzen.
Für rituelle Waschungen und Abschiedszeremonien wurde eine ehemalige Turnhalle mit angrenzenden Räumen auf dem heutigen Gelände des Friedhofes an der August-Bebel-Straße funktional und wunderschön hergerichtet. Doch leider geriet diese Einrichtung offensichtlich in vollkommene Vergessenheit, denn seit der Einweihung sind die Räumlichkeiten so gut wie nie benutzt worden.
Der vom Förderverein aufgegriffene Wunsch, diesen Abschiedsraum nicht nur Muslimen, sondern auch allen Familien (unabhängig von Konfession oder Religionszugehörigkeit) für Abschiedsfeiern zu öffnen, führte zu einem entsprechenden parteiübergreifenden, einstimmigen Beschluss in der Bezirksversammlung Bergedorf.
Leider hat sich allerdings danach nichts Entscheidendes verbessert. Zwar ist der Eingangsbereich von den in unmittelbarer Nachbarschaft ansässigen Alstergärtnern frei geräumt worden, jedoch haben bislang noch keine Abschiedsfeiern stattfinden können.
In einer Sitzung des zuständigen Grünausschusses der Bezirksversammlung – zu der u.a. Förderverein geladen war – wurde das vom Förderverein erbetene Nutzungskonzept deswegen verworfen (bzw. nicht diskutiert), weil die Friedhofsverwaltung Probleme hat, eine Gebührenordnung und einen Belegungsplan zu entwickeln. Es ist daher bis heute ungeklärt, wie und von wem die Nutzungszeiten vergeben werden und wer die Schlüsselgewalt übernimmt. Eine Begründung liegt in der Personalknappheit des Amtes.
In der genannten Ausschusssitzung wurde offenbar, dass moslemische Institutionen in Bergedorf vor der Beschlussfassung der Bezirksversammlung nicht involviert waren. Die türkisch-islamische Gemeinde in Bergedorf (die übrigens kein Mitglied der Schura ist), fühlte sich übergangen. Die Presse titelte deswegen über den Förderverein: „Der Verein, der Ärger macht“.
Bergedorfer Friedhof: Schützenswertes Kulturgut
Die Beantragung der Gemeinnützigkeit unseres Fördervereins beim Finanzamt hat zutage gebracht, dass der in der Satzung angegebene Vereinszweck „Förderung der Friedhofskultur“ seit 2009 nicht mehr als gemeinnützig anerkannt wird. Grund: Eine Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht § 52 Absatz 2. Die Kriterien für gemeinnützige Tätigkeiten wurden im vorigen Jahr von der Finanzbehörde enger umrissen. Somit gelten Friedhöfe nicht grundsätzlich als gemeinnützig förderungswürdig.
Der Friedhof Bergedorf gilt laut Denkmalschutzbestimmung bislang nicht in seiner Gesamtheit als denkmalgeschützt, sondern lediglich einzelne Bauwerke und Einrichtungen. (Konkret: Kapelle 1, das Tor zum Friedhof und andere Einrichtungen). Eine genaue Auflistung über „andere Einrichtungen“ ist allerdings auf Nachfrage bisher beim Denkmalschutzamt nicht aufgefunden worden.
Folglich hätten wir jetzt unsere Satzung entsprechend ändern und spezialisieren müssen.
Der Vorstand des Vereins hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, die Satzung nicht zu ändern. Daher können bislang keine Spenden entgegen genommen werden.
Stattdessen haben wir uns vorgenommen, öffentlich wirksam dafür einzutreten, dass „Friedhofskultur“ nicht aus fiskalischen Gründen abgeschafft werden kann und darf.
Schließlich basiert unsere – wie jede andere (Kultur-)Gesellschaft – auf dem Andenken der Vorfahren. Das Bewahren von Erinnerungen an die Menschen, die vor uns gelebt haben, findet statt in Museen, in Kirchen, im Fernsehen und vor allem auf Friedhöfen.
Für uns ist unverständlich, dass eine Oberfinanzbehörde Friedhöfe nicht mehr grundsätzlich als förderungswürdig betrachtet und damit das Thema Tod weiterhin tabuisiert wird.
Einige Denkanstöße und positive Aktivitäten haben wir in verschiedenen Ämtern beobachten können.
Unserem Ziel, den Friedhof in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal schützen zu lassen, sind wir bereits einen erheblichen Schritt vorangekommen.
Veröffentlicht unter: Allgemein am 06.01.2011

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